Bedarfsausweisoder Verbrauchsausweis
Nach dem GModG (früher GEG) · Rechtsstand 23. August 2026

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Drei Fragen zu Bauantrag, Wohnungen und Unterlagen – danach wissen Sie, welchen Ausweis Sie brauchen und was er kostet. Auf Wunsch schon nach der Rechtslage ab 2027.

3-Fragen-Check

Welchen Ausweis brauchen Sie?

Frage 1 von 3
1Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Energieberater richtet einen Laser-Entfernungsmesser auf die Fassade eines älteren Mehrfamilienhauses
B

Bedarfsausweis: berechneter Bedarf

Ein Sachverständiger berechnet den theoretischen Energiebedarf aus Bausubstanz, Dämmung, Fenstern und Heizungsanlage unter Normbedingungen. Nutzerunabhängig und damit gut vergleichbar.

Bedarfsausweis im Detail
Stapel Heizkostenabrechnungen auf einem Küchentisch, an der Wand dahinter ein Gaszähler
V

Verbrauchsausweis: gemessener Verbrauch

Grundlage sind die realen Heizkostenabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, bereinigt um Klimafaktor und Warmwasseranteil. Günstiger, aber vom Heizverhalten abhängig.

Verbrauchsausweis im Detail

Die Antwort in 30 Sekunden

Grundsätzlich dürfen Sie wählen (§ 79 Abs. 1 GModG). Der Bedarfsausweis ist nur Pflicht bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen.

Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis nötig. Ohne Heizkostenabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten bleibt ebenfalls nur der Bedarfsausweis.

Der Gesetzeswortlaut (§ 80 Abs. 3 S. 2 GModG)

„… ist bei Wohngebäuden, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ein Energiebedarfsausweis auszustellen."

Es zählt also das Datum des Bauantrags – nicht das Baujahr. Und „weniger als fünf" heißt: bis zu vier Wohnungen. Diese Regel entfällt zum 1. Januar 2027.

Alle Unterschiede auf einen Blick

MerkmalBedarfsausweisVerbrauchsausweis
DatengrundlageBerechnung aus Bausubstanz und AnlagentechnikAbrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten
ZulässigkeitImmer zulässig, in bestimmten Fällen PflichtAb Bauantrag 11/1977, ab fünf Wohnungen oder nach Sanierung auf WSchV-77-Niveau
Kosten onlineab 119,90 €ab 69,90 €
Kosten vor Ort300–500 €in der Regel nicht nötig
AufwandGebäudedaten, Pläne, Fotos, Angaben zur HeizungDrei aufeinanderfolgende Abrechnungen
AussagekraftNutzerunabhängig, zwischen Gebäuden vergleichbarAbhängig vom Heizverhalten der Bewohner
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre
Ab 01.01.2027bleibt für alle Gebäude zulässigfreie Wahl für alle Wohngebäude; entfällt für Gewerbe
ab 69,90 €
Verbrauchsausweis online
ab 119,90 €
Bedarfsausweis online
300–500 €
Bedarfsausweis vor Ort

Warum die Marktpreise von 39 bis über 700 Euro reichen und woran Sie unseriöse Billigangebote erkennen: Kosten & Preisvergleich.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

In drei Fällen ist die Wahl vorgegeben. Trifft keiner davon zu, dürfen Sie frei entscheiden.

Mehrfamilienhaus aus den 1960er-Jahren mit Putzfassade und Fahrrädern vor dem Eingang
1

Altbau mit weniger als 5 Wohnungen

Bauantrag vor dem 1. November 1977 und nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht. Diese Regel entfällt zum 01.01.2027.

Rohbau eines Einfamilienhauses mit Gerüst und Baukran
2

Neubau

Für neu errichtete Gebäude entsteht der Ausweis immer aus der Berechnung – Verbrauchsdaten gibt es noch nicht.

Leerer Wohnraum mit einem aufgeklappten leeren Aktenordner auf der Fensterbank
3

Keine Verbrauchsdaten

Fehlen Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, etwa nach Leerstand, bleibt nur der Bedarfsausweis.

Bauantrag zählt – nicht das Baujahr

Maßgeblich ist, wann der Bauantrag gestellt wurde, nicht wann das Haus fertig war. Ein 1978 bezogenes Haus mit Bauantrag vom Dezember 1977 fällt nicht unter die Pflicht – ein 1982 fertiggestelltes mit Bauantrag von 1976 dagegen schon. Und ein später gut gedämmter Altbau kann über die Sanierungs-Ausnahme in die Wahlfreiheit rutschen. Details im Bedarfsausweis-Ratgeber.

Aufgeschlagene alte Bauakte mit vergilbten Bauzeichnungen auf einem Amtsschreibtisch
GModG-Novelle

Neues Gesetz, neue Regeln ab 2027

Das GEG heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Inhaltlich bleibt beim Energieausweis zunächst alles beim Alten – die eigentliche Reform kommt zum 1. Januar 2027:

Freie Wahl für alle Wohngebäude

Die Altbau-Pflicht zum Bedarfsausweis entfällt ersatzlos.

Gewerbe nur noch per Berechnung

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude fällt weg – wer ihn noch will, muss 2026 handeln.

Digital und mit 31 Pflichtangaben

Neue Ausweise werden maschinenlesbar, mit mehr Angaben und neuen Rechenfaktoren – alte bleiben bis Ablauf gültig.

Alle Änderungen 2027 im Überblick

Sonderfälle: Wann Sie gar keinen Ausweis brauchen

Die Pflicht entsteht nur bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing – viele Alltagsfälle sind frei:

Erbschaft oder Schenkung: kein Ausweis nötig – die Pflicht entsteht erst bei Verkauf oder Neuvermietung
Zwangsversteigerung: kein Ausweis nötig (Eigentumserwerb per Hoheitsakt)
Bestehendes Mietverhältnis: kein Ausweis nötig – erst bei Neuvermietung (ab 2027 auch bei Vertragsverlängerung)
Baudenkmal: bis Ende 2026 befreit – die Befreiung entfällt zum 01.01.2027
Kleines Gebäude bis 50 m²: dauerhaft ausgenommen
Ferienhaus: kommt darauf an – Details im Ratgeber Hausverkauf

Alle Sonderfälle mit Begründung stehen im Ratgeber Hausverkauf & Vermietung.

Was ist besser – und was ist billiger?

Meist ist der Verbrauchsausweis billiger. Besser hängt davon ab, was Sie mit dem Dokument vorhaben.

Bedarfsausweis
Unabhängig vom Heizverhalten, Gebäude bleiben vergleichbar
Sanierungen schlagen sich direkt im Wert nieder
Zeigt Schwachstellen der Gebäudehülle
Teurer und aufwendiger in der Datenerhebung
Verbrauchsausweis
Günstiger und in wenigen Minuten beauftragt
Keine Pläne oder Bauunterlagen nötig
Ergebnis hängt vom Verhalten der Vorbewohner ab
Sagt wenig über die Bausubstanz aus

Wenn Sie wählen dürfen und ein gut saniertes Haus verkaufen, ist der Bedarfsausweis trotz Mehrpreis oft die bessere Entscheidung: Er belegt, was Sie investiert haben – und die Effizienzklasse steht in jeder Anzeige. Geht es nur um die Pflichterfüllung bei einer Vermietung, genügt der Verbrauchsausweis.

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Häufige Fragen

Ist ein Verbrauchsausweis noch zulässig?

Ja. Er ist zulässig für Wohngebäude mit Bauantrag ab November 1977, für Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen sowie für ältere Gebäude, die mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Voraussetzung sind Heizkostenabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen sogar alle Wohngebäude frei wählen – für Nichtwohngebäude entfällt der Verbrauchsausweis dann allerdings komplett.

Was ist billiger, Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Meist der Verbrauchsausweis: Online kostet er ab 69,90 €, der Bedarfsausweis ab 119,90 € (mit Vor-Ort-Termin 300–500 €). Pauschal gilt das aber nicht mehr – einzelne Anbieter verkaufen Bedarfsausweise inzwischen günstiger als viele Verbrauchsausweise, und bei großen Mehrfamilienhäusern kann sich das Verhältnis umkehren. Der ehrliche Vergleich steht auf unserer Kosten-Seite.

Welcher Energieausweis gilt für ein Mehrfamilienhaus?

Ab fünf Wohnungen besteht unabhängig vom Baujahr Wahlfreiheit. Der Ausweis gilt immer für das gesamte Gebäude, nicht für eine einzelne Wohnung.

Gilt mein alter Energieausweis nach der GEG-Reform noch?

Ja. Das Gesetz heißt seit dem 29.07.2026 zwar GModG, und zum 01.01.2027 ändern sich viele Regeln – aber jeder vorher ausgestellte Ausweis bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit gültig. Es gibt keine Umtauschpflicht.

Kann ich einen Energieausweis gratis erstellen?

Nein. Kostenlos sind nur unverbindliche Vorab-Rechner. Ein gültiger Ausweis muss von einer nach § 88 GModG ausstellungsberechtigten Person ausgestellt werden und trägt eine Registriernummer.

Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis und wann einen Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis genügt ab Bauantrag November 1977, ab fünf Wohnungen oder nach Sanierung auf WSchV-77-Niveau – jeweils mit 36 zusammenhängenden Abrechnungsmonaten. Sonst ist der Bedarfsausweis Pflicht. Der 3-Fragen-Check oben klärt Ihren Fall – auf Wunsch auch schon für die Rechtslage ab 2027.

Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Bedarfsausweis?

Energieausweis ist der Oberbegriff. Es gibt ihn in zwei Varianten: als Bedarfsausweis auf Basis einer Berechnung und als Verbrauchsausweis auf Basis der tatsächlichen Abrechnungen.

Welches Bußgeld droht ohne Energieausweis?

Bis zu 10.000 Euro (§ 108 Abs. 2 Nr. 2 GModG) – etwa für die fehlende Vorlage bei der Besichtigung oder fehlende Pflichtangaben in der Anzeige. Die kursierenden „50.000 Euro" betreffen Bau- und Anlagenverstöße, nicht den Energieausweis.

Brauche ich beim Hausverkauf einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?

Das entscheidet das Gebäude, nicht der Anlass – beide sind rechtlich gleichwertig. Bei Wahlfreiheit ist der Bedarfsausweis nach einer Sanierung das bessere Verkaufsargument. Details im Ratgeber Hausverkauf & Vermietung.