Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Drei Fragen zu Bauantrag, Wohnungen und Unterlagen – danach wissen Sie, welchen Ausweis Sie brauchen und was er kostet. Auf Wunsch schon nach der Rechtslage ab 2027.
Welchen Ausweis brauchen Sie?
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Bedarfsausweis-Pflicht für ältere Wohngebäude – alle Wohngebäude dürfen dann frei wählen. Für Nichtwohngebäude gibt es ab 2027 nur noch den Ausweis auf Basis einer Berechnung. Alle Änderungen 2027

Bedarfsausweis: berechneter Bedarf
Ein Sachverständiger berechnet den theoretischen Energiebedarf aus Bausubstanz, Dämmung, Fenstern und Heizungsanlage unter Normbedingungen. Nutzerunabhängig und damit gut vergleichbar.
Bedarfsausweis im Detail
Verbrauchsausweis: gemessener Verbrauch
Grundlage sind die realen Heizkostenabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, bereinigt um Klimafaktor und Warmwasseranteil. Günstiger, aber vom Heizverhalten abhängig.
Verbrauchsausweis im DetailDie Antwort in 30 Sekunden
Grundsätzlich dürfen Sie wählen (§ 79 Abs. 1 GModG). Der Bedarfsausweis ist nur Pflicht bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen.
Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis nötig. Ohne Heizkostenabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten bleibt ebenfalls nur der Bedarfsausweis.
„… ist bei Wohngebäuden, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ein Energiebedarfsausweis auszustellen."
Es zählt also das Datum des Bauantrags – nicht das Baujahr. Und „weniger als fünf" heißt: bis zu vier Wohnungen. Diese Regel entfällt zum 1. Januar 2027.
Alle Unterschiede auf einen Blick
| Merkmal | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Datengrundlage | Berechnung aus Bausubstanz und Anlagentechnik | Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten |
| Zulässigkeit | Immer zulässig, in bestimmten Fällen Pflicht | Ab Bauantrag 11/1977, ab fünf Wohnungen oder nach Sanierung auf WSchV-77-Niveau |
| Kosten online | ab 119,90 € | ab 69,90 € |
| Kosten vor Ort | 300–500 € | in der Regel nicht nötig |
| Aufwand | Gebäudedaten, Pläne, Fotos, Angaben zur Heizung | Drei aufeinanderfolgende Abrechnungen |
| Aussagekraft | Nutzerunabhängig, zwischen Gebäuden vergleichbar | Abhängig vom Heizverhalten der Bewohner |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Ab 01.01.2027 | bleibt für alle Gebäude zulässig | freie Wahl für alle Wohngebäude; entfällt für Gewerbe |
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Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
In drei Fällen ist die Wahl vorgegeben. Trifft keiner davon zu, dürfen Sie frei entscheiden.

Altbau mit weniger als 5 Wohnungen
Bauantrag vor dem 1. November 1977 und nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht. Diese Regel entfällt zum 01.01.2027.

Neubau
Für neu errichtete Gebäude entsteht der Ausweis immer aus der Berechnung – Verbrauchsdaten gibt es noch nicht.

Keine Verbrauchsdaten
Fehlen Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, etwa nach Leerstand, bleibt nur der Bedarfsausweis.
Maßgeblich ist, wann der Bauantrag gestellt wurde, nicht wann das Haus fertig war. Ein 1978 bezogenes Haus mit Bauantrag vom Dezember 1977 fällt nicht unter die Pflicht – ein 1982 fertiggestelltes mit Bauantrag von 1976 dagegen schon. Und ein später gut gedämmter Altbau kann über die Sanierungs-Ausnahme in die Wahlfreiheit rutschen. Details im Bedarfsausweis-Ratgeber.

Neues Gesetz, neue Regeln ab 2027
Das GEG heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Inhaltlich bleibt beim Energieausweis zunächst alles beim Alten – die eigentliche Reform kommt zum 1. Januar 2027:
Die Altbau-Pflicht zum Bedarfsausweis entfällt ersatzlos.
Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude fällt weg – wer ihn noch will, muss 2026 handeln.
Neue Ausweise werden maschinenlesbar, mit mehr Angaben und neuen Rechenfaktoren – alte bleiben bis Ablauf gültig.
Sonderfälle: Wann Sie gar keinen Ausweis brauchen
Die Pflicht entsteht nur bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing – viele Alltagsfälle sind frei:
Alle Sonderfälle mit Begründung stehen im Ratgeber Hausverkauf & Vermietung.
Was ist besser – und was ist billiger?
Meist ist der Verbrauchsausweis billiger. Besser hängt davon ab, was Sie mit dem Dokument vorhaben.
Wenn Sie wählen dürfen und ein gut saniertes Haus verkaufen, ist der Bedarfsausweis trotz Mehrpreis oft die bessere Entscheidung: Er belegt, was Sie investiert haben – und die Effizienzklasse steht in jeder Anzeige. Geht es nur um die Pflichterfüllung bei einer Vermietung, genügt der Verbrauchsausweis.
Ratgeber
Alle 5 Seiten des Ausweises erklärt
Amtliche Muster annotiert, Effizienzklassen mit exakten Grenzen, Pflichtangaben fürs Inserat.
Zum RatgeberVerkauf & Vermietung
Der Zeitstrahl vom Inserat bis zur Übergabe, Sonderfälle von Erbschaft bis Zwangsversteigerung, Bußgeld und Haftung.
Zum RatgeberNichtwohngebäude
Aushangpflicht, Zonierung, Prozessverbräuche – und warum der Verbrauchsausweis fürs Gewerbe Ende 2026 ausläuft.
Zum RatgeberWas ändert sich 2027?
Digitalpflicht, neue Klassen, neue Faktoren – und warum Ihr alter Ausweis trotzdem gültig bleibt.
Zum ÜberblickVom ausstellungsberechtigten Fachmann, mit Registriernummer, zehn Jahre gültig. PDF meist in 24–48 Stunden.
Häufige Fragen
Ist ein Verbrauchsausweis noch zulässig?
Ja. Er ist zulässig für Wohngebäude mit Bauantrag ab November 1977, für Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen sowie für ältere Gebäude, die mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Voraussetzung sind Heizkostenabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen sogar alle Wohngebäude frei wählen – für Nichtwohngebäude entfällt der Verbrauchsausweis dann allerdings komplett.
Was ist billiger, Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Meist der Verbrauchsausweis: Online kostet er ab 69,90 €, der Bedarfsausweis ab 119,90 € (mit Vor-Ort-Termin 300–500 €). Pauschal gilt das aber nicht mehr – einzelne Anbieter verkaufen Bedarfsausweise inzwischen günstiger als viele Verbrauchsausweise, und bei großen Mehrfamilienhäusern kann sich das Verhältnis umkehren. Der ehrliche Vergleich steht auf unserer Kosten-Seite.
Welcher Energieausweis gilt für ein Mehrfamilienhaus?
Ab fünf Wohnungen besteht unabhängig vom Baujahr Wahlfreiheit. Der Ausweis gilt immer für das gesamte Gebäude, nicht für eine einzelne Wohnung.
Gilt mein alter Energieausweis nach der GEG-Reform noch?
Ja. Das Gesetz heißt seit dem 29.07.2026 zwar GModG, und zum 01.01.2027 ändern sich viele Regeln – aber jeder vorher ausgestellte Ausweis bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit gültig. Es gibt keine Umtauschpflicht.
Kann ich einen Energieausweis gratis erstellen?
Nein. Kostenlos sind nur unverbindliche Vorab-Rechner. Ein gültiger Ausweis muss von einer nach § 88 GModG ausstellungsberechtigten Person ausgestellt werden und trägt eine Registriernummer.
Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis und wann einen Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis genügt ab Bauantrag November 1977, ab fünf Wohnungen oder nach Sanierung auf WSchV-77-Niveau – jeweils mit 36 zusammenhängenden Abrechnungsmonaten. Sonst ist der Bedarfsausweis Pflicht. Der 3-Fragen-Check oben klärt Ihren Fall – auf Wunsch auch schon für die Rechtslage ab 2027.
Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Bedarfsausweis?
Energieausweis ist der Oberbegriff. Es gibt ihn in zwei Varianten: als Bedarfsausweis auf Basis einer Berechnung und als Verbrauchsausweis auf Basis der tatsächlichen Abrechnungen.
Welches Bußgeld droht ohne Energieausweis?
Bis zu 10.000 Euro (§ 108 Abs. 2 Nr. 2 GModG) – etwa für die fehlende Vorlage bei der Besichtigung oder fehlende Pflichtangaben in der Anzeige. Die kursierenden „50.000 Euro" betreffen Bau- und Anlagenverstöße, nicht den Energieausweis.
Brauche ich beim Hausverkauf einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?
Das entscheidet das Gebäude, nicht der Anlass – beide sind rechtlich gleichwertig. Bei Wahlfreiheit ist der Bedarfsausweis nach einer Sanierung das bessere Verkaufsargument. Details im Ratgeber Hausverkauf & Vermietung.