Der Verbrauchsausweis: der einfache und günstige Energieausweis
Er beruht auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Hier steht, wann er zulässig ist, welche Unterlagen Sie brauchen, wie der Kennwert entsteht und was er kostet.

Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis weist aus, wie viel Energie ein Gebäude tatsächlich verbraucht hat. Grundlage sind Heizkostenabrechnungen aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten – üblicherweise drei Abrechnungsjahre –, umgerechnet auf einen Kennwert je Quadratmeter und Jahr. Das Ende der jüngsten Periode darf höchstens 18 Monate zurückliegen.
Weil reale Zahlen einfließen, hängt das Ergebnis vom Verhalten der Bewohner ab: Ein sparsam beheiztes Haus schneidet besser ab als dasselbe Haus mit durchgehend warmen Räumen. Über die Qualität der Bausubstanz sagt der Wert deshalb nur begrenzt etwas aus.
Synonyme sind Energieverbrauchsausweis und verbrauchsorientierter Energieausweis. Die Gegenvariante ist der Bedarfsausweis.
Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig?
Eine der drei Bedingungen muss erfüllt sein – und zusätzlich müssen die Verbrauchsdaten vorliegen.
Bauantrag ab 1.11.1977
Alle jüngeren Wohngebäude, unabhängig von der Größe.
Fünf oder mehr Wohnungen
Ab dieser Größe besteht Wahlfreiheit, auch bei älteren Gebäuden. Es zählt die Wohnungszahl des ganzen Gebäudes.
Auf WSchV-77-Niveau saniert
Ältere Kleingebäude, die den Dämmstandard der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen.
Und zwar aktuelle: Das Ende der jüngsten Periode darf höchstens 18 Monate zurückliegen – wer im August 2026 bestellt, braucht eine Abrechnung, die frühestens im Februar 2025 endete. Fehlen die Daten, bleibt nur der Bedarfsausweis. Gebäude mit Bauantrag vor November 1977 und weniger als fünf Wohnungen sind ohne Sanierungsnachweis ebenfalls ausgeschlossen – diese Beschränkung fällt zum 01.01.2027 weg.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Alles, was der Aussteller benötigt, liegt in der Regel schon in Ihrem Ordner.
oder Rechnungen des Energieversorgers bzw. Tankbelege
in Quadratmetern, ohne unbeheizte Keller- und Dachräume
welche Wohnung wie lange leer stand – wird herausgerechnet
zentral über die Heizung oder dezentral über Strom
Gas, Öl, Fernwärme, Pellets, Wärmepumpe
für Klimafaktor und Zuordnung im Erfassungsbogen
So wird der Verbrauchsausweis berechnet
Die Verbrauchsmengen aus drei Jahren werden addiert, gemittelt und auf die beheizte Fläche bezogen. Heraus kommt der Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²·a) – die Zahl, die im Ausweis auf der Farbskala eingeordnet wird.
Vor der Einordnung werden zwei Korrekturen vorgenommen, damit Gebäude vergleichbar bleiben.
Klimafaktor

Ein kalter Winter oder ein raues Regionalklima treibt den Verbrauch nach oben. Die amtlichen Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes – postleitzahlgenau und kostenfrei veröffentlicht – rechnen den Standort auf das bundesweite Referenzklima (Potsdam) um. Bereinigt wird dabei nur der Heizanteil, nicht das Warmwasser.
Warmwasseranteil
Läuft das Warmwasser nicht über die Heizung – etwa per Durchlauferhitzer –, fehlt dieser Anteil in der Abrechnung. Er wird pauschal mit 20 kWh/(m²·a) ergänzt, mit Solarthermie-Unterstützung mit 12 kWh/(m²·a), damit der Kennwert die gesamte Energie für Heizung und Warmwasser abbildet.
Ein Haus in München verbraucht im Schnitt 21.000 kWh Gas pro Jahr auf 150 m² Gebäudenutzfläche = 140 kWh/(m²·a). Der Klimafaktor der Region (z. B. 0,95) korrigiert das kältere Klima: 140 × 0,95 = 133 kWh/(m²·a) – Klasse E statt knapp F. Dasselbe Haus an der Küste würde mit einem Faktor über 1 nach oben korrigiert. So bleibt der Vergleich fair.
Der Datenlücken-Löser: Leerstand, fehlende Abrechnung, Nutzerwechsel
An diesen fünf Praxisproblemen scheitern die meisten Verbrauchsausweis-Bestellungen – dabei sind sie amtlich geregelt:

| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Längerer Leerstand | Leerstand wird über einen Zuschlagsfaktor herausgerechnet – für die Heizung zählt dabei nur das Winterhalbjahr (Oktober bis März), für Warmwasser das ganze Jahr. Wichtig: Leerstandszeiten ehrlich angeben, der Aussteller korrigiert sie. |
| Gebäude stand jahrelang komplett leer | Ein Verbrauchsausweis aus alten Abrechnungen ist nicht zulässig, wenn das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode mehr als 18 Monate zurückliegt. Dann bleibt nur der Bedarfsausweis. |
| Eine Abrechnung fehlt (z. B. nach Eigentümerwechsel) | Die 36 Monate müssen zusammenhängend belegt sein. Einzelne fehlende Anteile dürfen nach den amtlichen Regeln begründet abgeschätzt werden – ganze fehlende Jahre nicht. Versorger und Messdienstleister stellen alte Abrechnungen oft erneut aus. |
| Mehr als 36 Monate vorhanden | Kein Problem – gerechnet wird mit den jüngsten 36 zusammenhängenden Monaten. Überschüssige ältere Zeiträume bleiben unberücksichtigt. |
| Heizungstausch mitten im Zeitraum | Nach einem Wechsel des Energieträgers sind die alten Verbräuche kaum noch aussagekräftig. Zulässig bleibt der Verbrauchsausweis, wenn die Daten sauber umgerechnet werden können – oft ist der Bedarfsausweis hier die ehrlichere Wahl. |
Strengere Datengrundlage – und das Aus fürs Gewerbe
Die GModG-Novelle verschärft den Verbrauchsausweis zum 1. Januar 2027 – kein einziger Anbieter kommuniziert das bislang:
| Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 | |
|---|---|---|
| Zeitraum | 36 zusammenhängende Monate | 2 Jahre, jährlich erfasst |
| Auflösung | Gesamtverbrauch je Abrechnung | nach Energieträgern differenziert |
| Brennstoff-Umrechnung | Heizwert | Brennwert |
| Warmwasser-Pauschale | 20 kWh/(m²·a) | 16 kWh/(m²·a) |
| Zulässig für | Wohn- und Nichtwohngebäude | nur noch Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen |
Die 18-Monats-Aktualität bleibt. Für Nichtwohngebäude läuft der Verbrauchsausweis Ende 2026 aus – ein 2026 ausgestellter gilt aber volle zehn Jahre. Alle Änderungen im 2027-Überblick.
Was kostet ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist meist die günstigere der beiden Varianten, weil keine Gebäudeaufnahme nötig ist – ein Vor-Ort-Termin ist im Regelfall nicht erforderlich. Aber auch hier gilt § 84 GModG: Der Aussteller braucht eine Begehung oder geeignete Fotos des Gebäudes. Die komplette Marktübersicht mit allen Preisspannen steht auf Kosten & Preisvergleich.
Verbrauchsausweis online erstellen
Wenn die Abrechnungen vorliegen, ist der Ausweis in wenigen Minuten beauftragt.
Formular ausfüllen
Adresse, Gebäudetyp, Wohnfläche, Heizung und Warmwasser.
Abrechnungen und Fotos hochladen
36 Monate als PDF oder Foto, Leerstände angeben, Gebäudefotos beilegen.
Ausweis erhalten
Prüfung durch den Aussteller, PDF mit Registriernummer.
Vom ausstellungsberechtigten Fachmann, mit Registriernummer, zehn Jahre gültig.
Wann der Verbrauchsausweis wenig aussagt
Der Kennwert beschreibt das Zusammenspiel aus Gebäude und Nutzung. Stand eine Wohnung lange leer, wohnt nur eine Person im Haus oder wurde bewusst sparsam geheizt, fällt der Wert niedrig aus, ohne dass das Gebäude energetisch gut wäre. Umgekehrt kann ein gut gedämmtes Haus mit hohem Komfortanspruch schlecht dastehen.
Wenn Sie ein saniertes Haus verkaufen wollen, ist der Bedarfsausweis oft das bessere Dokument: Er bewertet die Bausubstanz und lässt sich als Argument nutzen. Die Gegenüberstellung beider Ausweisarten steht auf der Startseite.
Häufige Fragen
Wann Verbrauchsausweis und wann Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist zulässig ab Bauantrag November 1977, ab fünf Wohnungen oder nach Sanierung auf WSchV-77-Niveau – jeweils mit Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten. Sonst ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ihren Fall klärt der 3-Fragen-Check.
Ist ein Verbrauchsausweis noch zulässig?
Ja. Für Wohngebäude bleibt er ein vollwertiger Energieausweis – ab dem 1. Januar 2027 dürfen sogar alle Wohngebäude frei wählen. Anders beim Gewerbe: Für Nichtwohngebäude entfällt der Verbrauchsausweis zum 01.01.2027 komplett.
Was bedeutet Verbrauchsausweis?
Er dokumentiert den gemessenen Energieverbrauch eines Gebäudes über mindestens 36 zusammenhängende Monate, bereinigt um Klimafaktor und Warmwasseranteil, und ordnet ihn auf der Effizienzskala ein.
Wie aktuell müssen die Abrechnungen sein?
Das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 GModG). Wer im August 2026 bestellt, braucht also eine Periode, die frühestens im Februar 2025 endete. Ältere Daten reichen nicht – dann bleibt nur der Bedarfsausweis.
Was ändert sich beim Verbrauchsausweis ab 2027?
Die Datengrundlage wird strenger: Statt drei Abrechnungsjahren verlangt das Gesetz dann Jahresdaten über zwei Jahre, getrennt nach Energieträgern; Brennstoffe werden mit dem Brennwert statt dem Heizwert umgerechnet, und die Warmwasser-Pauschale sinkt von 20 auf 16 kWh/(m²·a). Vorher ausgestellte Ausweise bleiben unverändert gültig.
Reicht der Verbrauchsausweis beim Hausverkauf?
Ja, sofern er für Ihr Gebäude zulässig ist – rechtlich sind beide Ausweisarten gleichwertig. Worauf es beim Verkauf sonst noch ankommt, steht im Ratgeber Hausverkauf & Vermietung.
Gibt es ein Formular für den Verbrauchsausweis?
Das amtliche Ausweisformular ist für beide Arten gleich. Für die Bestellung nutzen Anbieter einen Erfassungsbogen, in den Sie Gebäudedaten und Verbrauchswerte eintragen. Wie das ausgefüllte Dokument aussieht, zeigt Muster & Lesehilfe.
Gilt er auch für ein Einfamilienhaus?
Ja, wenn der Bauantrag ab November 1977 gestellt wurde oder das Haus auf WSchV-77-Niveau saniert ist. Ältere, unsanierte Einfamilienhäuser brauchen dagegen den Bedarfsausweis.